Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Bad Alexandersbad;
Erlass der Einbeziehungssatzung Nr. 3 nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den nordöstlichen Bereich des Ortsteils Kleinwendern im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB;
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB


Der Gemeinderat Bad Alexandersbad hat in seiner Sitzung am 26.04.2021 ein Verfahren zum Erlass der Einbeziehungssatzung Nr. 3 für den nord-östlichen Bereich des Ortsteils Kleinwendern eingeleitet. In der Sitzung am 26.07.2021 wurde der Entwurf der Einbeziehungssatzung mit Begründung durch den Gemeinderat gebilligt. Das Bauleitplanverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.


Mit der Bauleitplanung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Der künftige Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung Nr. 3 umfasst die Teilfl ächen der Grundstücke Fl.-Nrn. 900/1, 902, 1021, 1022, 1106 und 1107 der Gemarkung Leutendorf. Der zu überplanende Bereich ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Alexandersbad derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und soll künftig als Dörfliches Wohngebiet gem. § 5 a Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden. Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird abgesehen.


Der Satzungs- und Planentwurf mit Begründung in der Fassung vom 14.07.2021 liegt in der Zeit vom 10.08.2021 bis einschließlich 10.09.2021 in der Verwaltungsgemeinschaft Tröstau, Hauptstraße 6, 95709 Tröstau, Zimmer Nr. I.05, sowie in der Gemeindeverwaltung Bad Alexandersbad, Markgrafenstraße 28, 95680 Bad Alexandersbad während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Weiterhin können die vorstehend genannten Unterlagen unter dem Link https://www.vg-troestau.de/seite/394200/bauleitplanverfahren.html auch im Internet eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können hierzu von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.


Es besteht die Möglichkeit gem. § 4 a Abs. 4 BauGB Stellungnahmen auch online abzugeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Bad Alexandersbad den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.


Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO)
i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten
Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt
„Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.


Bad Alexandersbad, den 29.07.2021
Gemeinde Bad Alexandersbad


gez.


Anita Berek
Erste Bürgermeisterin


Hier finden Sie die datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Bauleitverfahren.