Die Verwaltungsgemeinde Tröstau bittet darum, die folgenden Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ab Mittwoch, 19.02.2025 zu beachten.
Sofern die Briefwahlunterlagen noch nicht beantragt wurden, bittet die Verwaltungsgemeinde Tröstau, dies ab sofort ausschließlich persönlich beim Einwohnermeldeamt in der Hauptstraße 6 zu tun.
Es werden keine Unterlagen mehr per Post zugeschickt!
Die Beantragung ist bis Freitag, 21. Februar 2025 um 15.00 Uhr möglich. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei Krankheit, können Briefwahlunterlagen auch noch am Samstag, 22. Februar 2025, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Sonntag, 23. Februar 2025, von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Einwohnermeldeamt beantragt werden.
Das Einwohnermeldeamt hat in der Woche vor der Bundestagswahl zur Abholung der Briefwahlunterlagen folgende Sonderöffnungszeiten:
- Mittwoch 19.02.2025: 07:30 Uhr bis 12.00 Uhr
- Donnerstag 20.02.2025: 07:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Freitag 21.02.2025: 07:30 Uhr bis 15.00 Uhr
- Samstag 22.02.2025: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Sonntag 23.02.2025: 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Bereits ausgefüllte Briefwahlunterlagen (roter Umschlag) können in den Hausbriefkästen im
- Rathaus Tröstau, Hauptstr. 6, 95709 Tröstau
eingeworfen werden.