Schließung der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ab Montag 16.03.2020

Das Landratsamt Wunsiedel hat alle Kommunen im Landkreis darüber informiert, dass die Bayerische Staatsregierung heute, 13.03.2020, eine Schließung der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ab Montag, den 16.03.2020, bis zum Ende der Osterferien (19.04.2020) bekannt gegeben hat.

Folgende wichtige Informationen haben die Verantwortlichen hierzu mitgeteilt:

  • Es besteht ab dem 16.03.2020 ein Betretungsverbot für Kinder in den Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten, Häuser für Kinder, Horte) und in der Kindertagespflege sowie Heilpädagogische Tagesstätte.

Ein Betretungsverbot für Beschäftigte wird es nicht geben.

  • Die Betreuung der Kinder ist im familiären Umfeld sicherzustellen. Es wird davon ausgegangen, dass die Arbeitgeber diese besondere gesellschaftliche Situation im Hinblick auf den Vorrang der Gesunderhaltung der Gesellschaft entsprechend unterstützen.
  • Es wird Ausnahmen für Kinder geben, wenn beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und
  • die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • die Kinder nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter beim Robert-Koch-Institut) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome zeigen (vgl. Allgemeinverfügung vom 06.03.2020).

Zu den Bereichen der Kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogische Tagesstätten bedeutet dies, dass die Kinder, die vom Betretungsverbot ausgenommen sind, in der Kindertageseinrichtung betreut werden, die sie gewöhnlich besuchen. Es werden also keine speziellen Notfallkitas eingerichtet, sondern jede Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte hat eine entsprechende Notbetreuung sicher zu stellen.

  • Die Bayerische Staatsregierung geht davon aus, dass die Kinderbetreuung bei Berufstätigkeit beider Elternteile zumindest durch einen Elternteil in den nächsten Wochen sichergestellt werden kann.

Der Bayerische Ministerpräsident hat an die Arbeitgeber appelliert, Alleinerziehenden die eigene Betreuung der Kinder zu ermöglichen.

Alleinerziehende Elternteile in systemkritischen Berufen bzw. beide Elternteile in systemkritischen Berufen sollen berechtigt sein, die Notbetreuung für ihr Kind in Anspruch zu nehmen.

Die Ausführungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales finden Sie unter https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php.

Das Kreisjugendamt Wunsiedel appelliert in dieser besonderen Situation an das Verständnis und die Handlungsbereitschaft aller Betroffenen. Die Verantwortlichen hoffen, dass für die betroffenen Familien trotz der derzeitigen Gegebenheiten eine dem Wohl ihrer Kinder entsprechende individuelle Lösung gefunden werden kann.