Bezirk Oberfranken bietet Sprechtag an.

Wann muss ich für die Pflegekosten meiner Eltern aufkommen und welche Hilfen gewährt der Bezirk? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit Hilfen durch den Bezirk erfolgen können? Im Landratsamt Wunsiedel bietet der Bezirk Oberfranken am 27. Februar 2020 einen Sprechtag an. Hier können individuelle und persönliche Fragen zur Sozialgesetzgebung im Bereich der Hilfe zur Pflege besprochen werden.

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Den ganzen Tag über können sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Fragen an einen sachkundigen Mitarbeiter der Sozialverwaltung wenden. Dieser kann zum einen allgemeine Informationen zu einer bevorstehenden Pflegeheimaufnahme geben. Was muss der Antragsteller als erstes tun, welche Unterlagen werden benötigt?

Zum anderen können auch ganz individuelle Fragen geklärt werden, zum Beispiel, wenn es um den Einsatz von Vermögen oder Grundbesitz geht.

„Oft lassen sich bei diesen Beratungsterminen Vorbehalte und Ängste zerstreuen“, versichert Bezirkstagspräsident Henry Schramm und lädt alle Betroffenen dazu ein, sich persönlich beraten zu lassen. Eingerichtet wurden die Sprechtage des Bezirks Oberfranken in den oberfränkischen Landkreisen vor allem für die Menschen, die nicht die Möglichkeit haben, die Beratungsangebote ihrer Sachbearbeiter der Sozialhilfeverwaltung in Bayreuth wahrzunehmen.

Die Mitarbeiter des Bezirks in Bayreuth stehen den rund 17.000 Menschen, die jährlich Hilfen des Bezirks Oberfranken erhalten, ihren Angehörigen, Betreuern sowie den Beschäftigten von Einrichtungen persönlich und telefonisch für Beratungsgespräche zur Verfügung.

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Der Sprechtag des Bezirks Oberfranken findet am

Donnerstag, 27. Februar 2020

von 9.00 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 16 Uhr

im Landratsamt Wunsiedel statt.

Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel

Zimmer E16

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Termine nur nach telefonischer Anmeldung unter 0921/7846- 2102