Digitale Amtstafel der Gemeinde Bad Alexandersbad



Verkehrssituation im Badeweiherweg

Bei dem Abschnitt des Badeweiherweges mit den Hausnummern 2, 4, 5, 6, 7, 9 handelt es sich um eine Ortsstraße mit Widmungsbeschränkung (nur frei für Fußgänger und Anlieger, steht ausschließlich den Anwohnern zu Verfügung). Der an den Badeweiherweg anschließende Waldweg, der bis zum Waldbad führt, ist bereits seit 1963 gewidmet als beschränkt öffentlicher Weg, der nur für den Fußgängerverkehr sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge freigegeben ist. Auf die bestehenden verkehrsrechtlichen Regelungen wird ausdrücklich hingewiesen!

In Gesprächen mit dem Förderkreis Waldbad e.V. und den Anwohnern des Badeweiherweges sowie in enger Abstimmung mit der Verwaltungsgemeinschaft Tröstau und der Polizei wird derzeit eine einvernehmliche Lösung erarbeitet, um die Verkehrssituation im Sinne aller Beteiligten zu verbessern.

Die Gemeinde Bad Alexandersbad bittet um gegenseitige Rücksichtnahme und um ein respektvolles Miteinander unter den Bürgerinnen und Bürgern.